Der AGPV
In Deutschland ist jede eingetragene Genossenschaft gesetzlich verpflichtet, einem Prüfungsverband anzugehören und sich von diesem prüfen zu lassen.
Der AGPV oder auch Allgemeiner Genossenschaftlicher Prüfungsverband e.V. gewährleistet eine zügige, gleichwohl gründliche und zielorientierte Durchführung von Pflichtprüfungen für eingetragene Genossenschaften.
Das Prüfungsrecht wurde uns nach dem § 63 des Genossenschaftsgesetzes durch die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern verliehen. Diese Behörde ist gleichsam Aufsichtsbehörde über den Verband.
Mitglieder dürfen nur sein
• eingetragene Genossenschaften
• Unternehmen oder andere Vereinigungen, die sich ganz oder überwiegend in der Hand eingetragener Genossenschaften befinden oder dem Genossenschaftswesen dienen.
• Sonstige nur ausnahmsweise aus einem wichtigen Grund: z.B. Wohnungsunternehmen, die am 31. Dezember 1989 als gemeinnützig oder als Organe der staatlichen Wohnungspolitik anerkannt waren und dem jeweiligen Prüfungsverband zu diesem Zeitpunkt angehörten (gemäß
§ 162 GenG)
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